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Konvergenzphase drg
Die Krankenhausabrechnung über Fallpauschalen (DRG) soll künftig von Vorhaltepauschalen ergänzt werden. Geplant ist eine Konvergenzphase, um einen fließenden Übergang zu ermöglichen.
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, , 20erfolgte bis zum Abschluss der Vergütungsreform am 1. Januar eine sogenannte Konvergenzphase, in der die krankenhausspezifische Vergütungshöhe schrittweise an ein landesweites Vergütungsniveau (einheitlicher Basisfallwert je Bundesland) angepasst wird.
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Dabei haben die Vertragsparteien die in § 10 Abs. 3 Nr. 1 bis 6 KHEntgG genannten Tatbestände bei der Vereinbarung des Landesbasisfallwertes für das Folgejahr zu berücksichtigen. Mit dem Ende der Konvergenzphase werden ab die DRGs zu einem landeseinheitlichen Preis vergütet.
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Krankenhausfinanzierungsgesetz mit Koalitionsmehrheit angenommen - Verlängerung der Konvergenzphase - Erhöhung der MDK-Aufwandspauschale - Kassenbezogene Umsetzung der Stichprobenprüfung nach §17c KHG (Bundestag).
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